§1.0 MAXIMALE MITGLIEDERANZAHL
LSMD: unbegrenzt
LSMD: unbegrenzt
LS Customs: unbegrenzt
DOJ: unbegrenzt
Illegale Fraktionen maximal 30 Mitglieder
§1.1 MINDESANZAHL
Eine Fraktion benötigt mindestens 5 aktive Mitglieder.
§1.2 VERHALTEN IN EINER FRAKTION
Von Mitgliedern einer Fraktion wird erwartet, dass sie ihr RP entsprechend der Fraktion anpassen.
Beispiel: Gangmitglieder nutzen Gang Slang und fahren realistische Fahrzeuge, passend zum Funktionskonzept.
§1.3 FRAKTION SPERRE
Beim Verlassen einer Fraktion tritt automatisch eine 3-tägige Fraktion Sperre in Kraft.
Ausnahme: Bei einer Versetzung innerhalb staatlicher Fraktionen entfällt die Sperre.
§1.4 AUFBAUSCHUTZ
Nach Annahme des Fraktionskonzepts gilt eine 2 Tägige Aufbauschutz.
auf eigenen Wunsch vorzeitig aufgehoben werden.
verfallen, sobald die Fraktion aktiv gegen andere Fraktionen agiert.
§1.5 STÜRMUNG STAATLICHER GEBÄUDE
Staatliche Gebäude dürfen nur mit Genehmigung der Fraktionsverwaltung und bei triftigem RP-Hintergrund gestürmt werden.
§1.6 EINHALTUNG DES FRAKTIONSKONZEPT
Hält sich eine Fraktion nicht an ihr genehmigtes Konzept, kann dies mit einem Fraktions-Warn geahndet werden.
§1.7 FAHRZEUGE UND HELIKOPTER
Bei Aktionen mit mehr als fünf Fraktionsmitgliedern müssen Fraktionsfahrzeuge genutzt werden.
Ausnahme: Spontane Notlagen/Hilferufe.
Pro Aktion dürfen maximal ein Helikopter und zwei BFs (große Fahrzeuge) verwendet werden.
§1.8 DISCORD REGELUNG
Erstellt eine Fraktion einen eigenen Discord-Server, muss dieser mit allen Rechten an das Management übergeben werden.
Bei Nichtbeachtung kann die Fraktion durch die Verwaltung aufgelöst werden.
§2.0 ANGRIFFE AUF FRAKTIONEN
Angriffe in klarer Unterzahl gelten als Fail-RP. Die Verhältnismäßigkeit muss gegeben sein.
Beispiele:
2 gegen 10 = Fail-RP
7 gegen 10 = realistisch und erlaubt
Ein Angriff bedarf zudem eines triftigen RP-Grunds.
Keine ausreichenden Gründe: Beleidigungen oder Drohungen durch eine Fraktion gegenüber einem Zivilisten.
§2.1 FRAKTIONSÜBERNAHME
Ein Führungswechsel (z. B. Übergabe des "12ers") oder eine Stürzung des Oberhauptes muss zuvor bei der Fraktionsverwaltung beantragt und genehmigt werden.
§2.2 FRAKTIONSÜBERNAHME
Jedes Fraktionsmitglied muss seine Zugehörigkeit im Steam- bzw. FiveM-Namen kenntlich machen.
Vorgabe:
[FRAKTION] | Vorname Nachname
Hinweis: Initialen oder eine klare Erkennung der Fraktion sind ebenfalls zulässig.
§2.3 NEUTRALE FRAKTIONEN
Fraktionen wie Mechaniker, Restaurants oder Clubs gelten als neutral und dürfen nicht überfallen werden, solange sie innerhalb ihres Geschäftsbereichs tätig sind.
§2.4 KNASTAUSBRUCH
Der Ausbruch muss vom Gefangenen selbst über ein Script erfolgen.
Die Fraktion darf erst nach erfolgreichem Ausbruch eingreifen.
Landungen innerhalb des Gefängnisses sind verboten.
Eine SG-Stürmung (Staatsgefängnis) ist nur erlaubt, wenn die laufende RP-Situation bereits ins SG verlegt wurde.